Treuhand Revision

Als zugelassene Revisorin der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde empfehlen wir uns für die Durchführung der eingeschränkten Revision nach Art. 727 ff OR.

Oft als notwendiges Übel empfunden, liegt es uns am Herzen Ihnen einen Mehrwert zu bieten. Durch unsere jahrelange Erfahrung sowie fachlichen Aus- und Weiterbildungen sind wir mit betriebswirtschaftlichen Aspekten bestens vertraut und können Ihnen nebst der reinen Zahlenarbeit eine umfassende Beurteilung liefern.